Steuerberatungsgesellschaft darf nicht mit Rechtsberatung werben (LG)
Eine Steuerberatungsgesellschaft darf auf ihrer Homepage keine Rechtsberatung anbieten. Steuerberater können gegenüber ihren Mandanten Rechtsdienstleistungen auch nicht durch Einschaltung eines Anwalts als Subunternehmer erbringen.
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