Sozialgericht Trier verurteilt gesetzliche Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für oncothermische Behandlung
Ob Vorsorge, Behandlung beim Arzt oder in der Klinik: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Krebspatienten nur gängige Behandlungsformen: Operation, Strahlentherapie, medikamentöse Behandlung (Chemotherapie). Doch bei alternativer Medizin und Homöopathie lehnt die Krankenkasse oft die Kostenübernahme ab.
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