Schaltet der gekündigte Mieter wegen formeller Mängel der Eigenbedarfskündigung einen Anwalt ein, muss er dessen Gebühren selbst tragen
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann.
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