Rechtsprechungsüberblick zum neuen Unterhaltsrecht
Seit nunmehr dreieinhalb Jahren ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3189) hat der Gesetzgeber zum 01.01.2008 das Unterhaltsrecht reformiert und an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie den eingetretenen oder vermuteten Wertewandel angepasst.
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