Krankenkassenbeiträge: Beitragsrückerstattungen nicht gegenrechnen
Krankenkassenbeiträge sind seit 2010 steuerlich besser absetzbar. Steuerzahler, denen im vergangenen Jahr Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 gutgeschrieben wurden, könnten hier jedoch Probleme bekommen.
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