Kindesunterhalt und Verpflichtung zur Nebentätigkeit
Infolge der Bestimmungen des § 1603 BGB unterliegen unterhaltspflichtige Personen gegenüber minderjährigen Kindern erweiterten Ansprüchen an Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit. Hieraus kann sich gegebenenfalls die Notwendigkeit ergeben, einer zusätzlichen Beschäftigung nachzugehen, sofern die...
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