Keine Haftung für aufgebrochene Tür nach Feuerwehr-Fehlalarm
Ruft ein ernsthaft besorgter Nachbar die Feuerwehr und bricht diese daraufhin die Wohnungstür auf, haftet der Nachbar nicht für den entstandenen Schaden. Das gilt auch, wenn der Anruf einen Fehlalarm auslöste. Die Entscheidung über die angebrachten Rettungsmaßnahmen ist allein Sache der Feuerwehr.
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