Irrtum über Rechtslage schützt Mieter nicht vor Kündigung wegen schleppender Mietzahlungen
Zahlt der Mieter trotz wiederholter Abmahnungen die Miete verspätet, kann er fristlos gekündigt werden. Dass er sich über den Fälligkeitszeitpunkt geirrt hat, schützt ihn nicht.
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