Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2011
Nachdem sich die Praktiker in der Entgeltabrechnung und bei den Krankenkassen 6 Jahre an die bestehenden Pfändungsfreigrenzen gewöhnt haben, ist es nun Zeit für ein „Update“. Mit Wirkung ab 1.7.2011 gelten neue Beträge.
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