Hemmung der Verjährung durch Anspruchsanmeldung beim Versicherer
Wie aus einem Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 3.1.2011 - 22 W 68/10 - hervorgeht, dürfen an die Anmeldung eines Schadenersatzanspruches beim generischen Kfz-Haftpflichtversicherer keine hohen inhaltlichen Anforderungen gestellt werden.
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