Haftung: Leichtsinn bei Benutzung einer Kegelbahn schließt Haftung des Betreibers aus
Kegelbahnen sind gefährliche Anlagen, auf denen es zu erheblichen Verletzungen kommen kann. Schadensersatz vom Betreiber der Bahn gibt es aber nicht, wenn ein Spieler leichtsinnig handelte und deshalb verunfallte.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag