EuGH: Unisex-Tarife werden für Versicherer Pflicht
Der Europäische Gerichtshof hat am 1.3.2011 entschieden: "Die Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen ist ab dem 21.12.2012 anzuwenden." Das bedeutet: Ab dem genannten Stichtag dürfen Versicherungen nicht mehr - wie bislang - unterschiedlich hohe Prämien für Frauen und Männer verlangen (Az. C-236/09).
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