Entfernungspauschale bei verkehrsgünstigerer weiterer Strecke
Der Berechnung der Entfernungspauschale kann eine verkehrsgünstigere, aber weitere Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn die tatsächliche Zeitersparnis dargelegt und die Nutzung der vermeintlich verkehrsgünstigeren Wegstrecke tatsächlich zu einer Zeitersparnis führen kann.
Weiterlesen auf: Haufe