Elektronische Rechnungen: Welche Erleichterungen beim Vorsteuerabzug ab Juli gelten
Die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen werden ab dem 1. Juli 2011 reduziert. Bislang musste beispielsweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nachgewiesen werden.
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