Einkommensteuervorauszahlung: Zahlung eines Ehegatten dient der Steuerschuld beider Ehegatten (BFH)
Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides sind – auch bei späterer getrennter Veranlagung – auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen.
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