Direktbanken haften nur begrenzt
Die Empfehlungen einer Direktbank müssen zwar transparent und richtig sein, aber eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung besteht nicht. Das ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 5.3.2010 (Az. 111 C 24503/09).
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