Dienstwagen-Besteuerung: Einspruch einlegen!
Wer als Unternehmer oder als Arbeitnehmer einen Dienst- oder Firmenwagen privat nutzt, muss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Vorteil ermitteln, den er versteuern muss. Dagegen sollten alle Betroffenen Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen, bis ein Musterprozess vor dem Finanzgericht Niedersachsen entschieden ist.
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