Die vorausgefüllte Steuererklärung kommt
Jetzt steht fest: ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird die vorausgefüllte Steuererklärung Realität. Dann kommen die Bürgerinnen und Bürger in drei Schritten zu ihrer Steuererklärung: Sie können erstens ihre gespeicherten Steuerdaten elektronisch abrufen, die Angaben zweitens vervollständigen und die Erklärung dann drittens bequem über ihren Computer absenden.
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