Bundesverfassungsgericht: Rentenkürzung für Erwerbsminderungsrentner ist rechtens
Seit Anfang 2001 werden Erwerbsminderungsrenten für unter 63-Jährige um bis zu 10,8 Prozent gekürzt. Das machte 2009 bei den Neurentnern pro Monat im Schnitt ein Minus von 77,40 Euro aus. Die Kürzung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11.1.2011.
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