Bundesgerichtshof: Versicherer müssen bei Trunkenheitsfahrten nicht zahlen
Wer betrunken einen Autounfall verursacht, muss den Schaden zahlen. Nach einem BGH-Urteil dürfen Kasko-Versicherer die Leistung dann ganz verweigern. Allerdings nicht, wenn einer so viel getrunken hat, dass er unzurechnungsfähig ist. FAZ.NET - Homepage | Politik | Gesellschaft | Wirtschaft | Finanzmarkt | Sport | Feuilleton | Reise | Wissen | Auto | Computer
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