Bezieher einer Auslandsrente müssen höhere Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge zahlen
Vom 1.7.2011 an sollen auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das sehen zwei vor einem Jahr in Kraft getretene EU-Verordnungen vor. Mit dem Gesetzentwurf zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze legt die Bundesregierung Detailregelungen zur Umsetzung dieser EU-Verordnungen vor.
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