Behinderung des Online-Werbemarktes befürchtet
Unternehmen, die Online-Marketing betreiben, sollen nach dem Willen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz haften, wenn gegen den Datenschutz verstoßen wird. Dies soll auch dann gelten, wenn die Datenschutz-Regeln nicht vom werbenden Unternehmen selbst verletzt werden, sondern von dem Internet-Anbieter. Die Organisation für Werbungtreibende im Markenverband (OWM) beurteilt diese Pläne als „schlicht unsinnig“, weil dadurch nicht der Datenschutz gestärkt, sondern Werbung im Internet geschädigt werde. Eine sinnvollere und effektivere Lösung wünscht sich auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und plädiert für eine Selbstregulierung der Marktakteure.
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