Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei Fahrradunfall ihrer fünfjährigen Tochter?
Ein Vater verletzt nicht seine Aufsichtspflicht, wenn er sein fünfjähriges Kind, welches schon seit längerem unfallfrei Fahrrad fährt, das letzte Stück zum Kindergarten alleine fahren lässt. Er ist dabei auch nicht verpflichtet, seine Tochter ständig an einer Lenkstange ihres Fahrrades festzuhalten.
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