Auch behinderte Beamte können Gleichstellung beantragen
Gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, aber weniger als 50 anerkannt ist, gelten nicht als schwerbehindert. Sie können aber von der Bundesagentur für Arbeit (BA) einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der Erhalt ihres Arbeitsplatzes wegen der Behinderung gefährdet ist.
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