Verstoß gegen Schulpflicht: Mutter eines hartnäckigen Schulschwänzers muss in Haft
Das OLG Frankfurt hat eine Mutter zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund war, dass sich ihr jüngster Sohn hartnäckig dem Schulbesuch entzog und sie ihrerseits nich energisch gegensteuerte. Alle anderen, milderen Mittel zur Sicherstellung seiner Teilnahme am Unterricht waren zuvor gescheitert.
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