Verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht nicht verfassungswidrig (BFH)
Verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht nicht verfassungswidrig (BFH)
Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter verstößt lt. BFH nicht gegen das Grundgesetz. Auch die Regelungen zur Höhe der Auskunftsgebühren sind nicht als verfassungswidrig zu beurteilen.
Kunden haben spezielle Erwartungen an Service und Dienstleistung. In der Branche, in der unterschiedliche Player – etwa Versicherer, Pools und Makler – zusammenarbeiten müssen, bedarf es daher funktionierender Schnittstellen. Was genau wollen die Ku…
Der ARAG Konzern verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 mit 17,5 Prozent einen Beitragszuwachs um 416 Millionen € auf rund 2,8 Milliarden €. Das versicherungstechnische Ergebnis ist durch gestiegene Schadenaufwendungen auf 96 Millionen Euro abgesunken. …
Gesetzlich Rentenversicherte können ab dem 50. Lebensjahr Sonderbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, um Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Das ist allerdings nicht ganz billig. Wer die Zahlung von Sonderbeiträgen pla…
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