Urteil - Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen
Urteil - Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen
Der Bundesfinanzhof hat sich in einem Urteil auf die Seite des Fiskus geschlagen. Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen eines bestimmten Verhaltens haben will, muss dafür bezahlen.
Wer seine Steuerschuld wegen eines Einspruchs zunächst nicht begleichen will, kann die Aussetzung beantragen. Das lässt sich das Finanzamt mit Zinsen gut bezahlen. Deren Höhe hält Deutschlands oberstes Steuergericht für verfassungswidrig
Über 100 Milliarden Euro werden jährlich freiwillig oder im Todesfall übertragen. Die Begünstigten müssen bis zur Hälfte an das Finanzamt abgeben. Doch es gibt für Erblasser legale Möglichkeiten, wie sich die Steuerlast reduzieren lässt. mehr ...
Digitalisierung bietet für Maklerhäuser viele neue Geschäftspotenziale. Um diese zu ergreifen, sind zumeist größere Investitionen notwendig. Innovationsfreudige Maklerhäuser können sich dabei finanziell unterstützen lassen. In Betracht kommen Förder…
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