Urteil - Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen
Urteil - Finanzamt darf für Auskunft Geld verlangen
Der Bundesfinanzhof hat sich in einem Urteil auf die Seite des Fiskus geschlagen. Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Auswirkungen eines bestimmten Verhaltens haben will, muss dafür bezahlen.
Wer seine Steuerschuld wegen eines Einspruchs zunächst nicht begleichen will, kann die Aussetzung beantragen. Das lässt sich das Finanzamt mit Zinsen gut bezahlen. Deren Höhe hält Deutschlands oberstes Steuergericht für verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Das gilt für alle Steuerarten. Allerdings hat der Auskunftsanspruch auch seine Gre…
Steuerpflichtige können vom Finanzamt Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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