Unwirksame Banken-AGB: Keine Bearbeitungsgebühren für Darlehenvergabe
Das OLG Karlsruhe hat eine Banken-Klausel wegen unangemessener Kundenbenachteiligung und fehlender Transparenz für unwirksam erklärt. Es geht um eine Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen. Laut Klausel sind von den Bankkunden 2 % aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 Euro Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
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