Unfreiwillig Geretteter braucht Hubschraubereinsatz nicht zu bezahlen
Die Kosten für einen Hubschrauber, der bei einer Bergnotrettung zum Einsatz kommt, können gegen den Willen der Geretteten nur von dieser ersetzt verlangt werden, wenn dies tatsächlich seinem Interesse entsprochen hatte. Die Beweislast hierfür trägt der Rettungsdienst.
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