Schuldzinsen: Kein steuerlicher Abzug nach Veräußerung der Vermietungsimmobilie (FG)
Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit entfallen, sind keine nachträglichen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Gleiches gilt für Schuldzinsen im privaten Bereich, die auf die Zeit nach der Veräußerung eines Vermietungsobjekts entfallen.
Weiterlesen auf: Haufe