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Reise: Ersatz für entgangene Urlaubsfreude auch für 5-Jährige

Wer kann Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen, wenn eine Reise wegen gravierender Mängel vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird? Erwachsene auf alle Fälle. Doch auch 5-Jährige sind anspruchsberechtigt; nicht jedoch Kleinkinder im Alter von zwei oder drei Jahren.

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