Private Krankenversicherung: Was der Arbeitgeber zuschießen muss
Wer sich privat krankenversichert, bekommt als Angestellter einen Zuschuss von seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Zuschuss, der nicht steuerpflichtig ist, auszuzahlen. Als Beitragszuschuss muss der Arbeitgeber so viel zahlen wie bei einem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmer.
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