Noch bis zum 30. Juni 2011: Vorsteuer zurück bei Auslandsgeschäften
Unternehmer, die im Jahr 2010 bei Geschäften in Ländern außerhalb der EU ausländische Umsatzsteuer zahlen mussten, können sich diese Beträge im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen zurückholen. Stichtag für die Antragstellung ist der 30. Juni 2011.
Weiterlesen auf: Haufe