Mobilfunk: Auszahlung des Restguthabens bei vorzeitiger Beendigung des Mobilfunkvertrages darf nichts kosten
Wer ein Prepaid-Handy nutzt, darf sich freuen, denn ein Mobilfunkanbieter muss bei vorzeitigem Vertragsende ein vorhandenes Restguthaben vollständig erstatten. Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden. Anderslautende Klauseln sind unwirksam.
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