Mein Rechtstipp: Bei Ärger nach Mietende ist Eile geboten
Am Ende eines Mietverhältnisses kommt es nicht selten zu Ärger zwischen Vermietern und Mietern. Wer dabei gegen die andere Vertragspartei Ansprüche erheben will muss sich beeilen. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor. Was es genau zu beachten gilt, erklärt Marcus Kohlstrunk, Rechtsanwalt für Immobilienrecht.
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