LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsverfassungsgesetz kann Vorrang vor Bundesdatenschutzgesetz haben
Der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat nicht vorschreiben, wie dieser seine Personalcomputer konfiguriert und wie sich die Betriebsratsmitglieder als Benutzer anzumelden haben. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.
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