Körperschaftsteuer: Unterjährige Anteilsübertragung ermöglicht Verlustausgleich (FG)
Bei einer unterjährigen Anteilsveräußerung können bisher nicht genutzte Verluste noch mit Gewinnen bis zur Anteilsveräußerung verrechnet werden. Eine Verrechnung hat das Hessische FG zumindest in einem Aussetzungsverfahren zugelassen.
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