Keine Haftung für Kosten der anwaltlichen Einholung einer Deckungszusage
Versicherungsnehmer, die sich anwaltlich vertreten lassen, sollten sich genau überlegen, welche Aufgaben sie im Zusammenhang mit der Regulierung eines Schadens an den Rechtsanwalt abgeben und welche sie selbst übernehmen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle.
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