Häusliches Arbeitszimmer: Richterin zieht vor den BFH - sie arbeitet meist zuhause
Selbst Richter sind mit den Gesetzesvorgaben zum häuslichen Arbeitszimmer nicht einverstanden. Nachdem im JStG 2010 die Abzugsvoraussetzungen zu Gunsten der Steuerzahler ohne anderen Arbeitsplatz geändert wurden, pocht eine Richterin des Amtsgerichts nun auf eine Klarstellung, wonach sich der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bestimmt.
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