Gericht kippt Bank-Klausel für Bearbeitungsgebühr bei Darlehen
Das OLG Karlsruhe hat eine Banken-Klausel wegen unangemessener Kundenbenachteiligung und fehlender Transparenz für unwirksam erklärt. Es geht um eine Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen. Laut Klausel müssen die Bankkunden eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent des Darlehensvertrags bezahlen.
Weiterlesen auf: Haufe