Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte nicht verfassungswidrig
Die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter (sog. Auskunftsgebühren) verstößt nicht gegen das Grundgesetz (BFH, Urteil vom 30.03.2011 - I R 61/10 sowie Beschluss vom 30.03.2011 - I B 136/10).
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