Direktversicherung: Bundessozialgericht entscheidet pro Betriebsrentner
Bei Direktversicherungen stellen Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die der (ehemalige) Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer geleistet hat, keine betriebliche Altersversorgung dar und ist daher auch nicht beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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