BSG: Fortzahlungsantrag ist im SGB II zwingend erforderlich
Zur Überzeugung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 99/10 R, ist für die Weiterbewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Ablauf eines Bewillungszeitraumes zwingend ein Fortzahlungsantrag zu stellen. Das BSG leitet seine Auffassung aus der Vorschrift des § 37 SGB II ab.
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