BGH zu Lastschriften: nicht zeitnah widersprochen ist oft konkludent genehmigt
Bereits genehmigte Lastschriften können nicht zurück gebucht werden. Wann aber liegt eine konkludente Genehmigung vor? Bei regelmäßig zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen sind an eine solche Genehmigung keine hohen Anforderungen zu stellen. Wenn der Schuldner einer Überweisung nicht zeitnah widerspricht, gilt sie als genehmigt.
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