BGH: Der „gute Wille“ zählt ... zum Zugewinnausgleich bei Praxen oder Unternehmen
Der BGH hat sich zur Einbeziehung des sog. „Goodwills“ einer Freiberuflerpraxis in den Zugewinnausgleich geäußert. Dabei wurde deutlich: Nicht nur Kate und William brauchen einen Ehevertrag ...
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