BFH-Urteil: Prämien für Kapitallebensversicherung können Betriebsausgaben sein
Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines Unternehmers oder seiner Angehörigen sind grundsätzlich privat veranlasst. Daher lassen sich die Prämien steuerlich nicht geltend machen. Unter bestimmten Umständen führt eine Kapitallebensversicherung zu einer Steuerersparnis.
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