Auszahlung einer Lebensversicherung: Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte ohne Rechtsgrundlage
Bei der Bemessung der Krankenkassenbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung aus einer privaten Lebensversicherung nicht zu berücksichtigen. Das hat das hessische Landessozialgericht am 21.2.2011 beschlossen (Az. L 1 KR 327/10 B ER).
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