Auskunftsgebühr: Hoher Gegenstandswert rechtfertigt entsprechend hohe Wertgebühr (BFH)
Die Wertgebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist auch dann verfassungsgemäß, wenn sie aufgrund eines Gegenstandswerts von 30 Mio. EUR auf 91.456 EUR festgesetzt wird.
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