Arztrechnung: Privatbehandlung muss ausdrücklich gewünscht und vereinbart werden
Wer als Kassenpatient zum Arzt geht, läuft schnell Gefahr, dass ihm eine Privatrechnung untergejubelt wird. Ganz so einfach ist das aber nicht. Denn eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt.
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