Angekaufte Steuer-CD darf vom Finanzamt bei der Steuerveranlagung verwertet werden
Verwendet die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung, so bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass diese verwendet werden dürfen (FG Köln, Beschluss vom 15.12.2010 - 14 V 2484/10).
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